FBS Ahlen

Hygieneschulung nach Infektionsschutzgesetz und HACCP

Referent*in

Günter Pomp

Kategorie

Aus- und Weiterbildung – Berufliche Bildung

Kursort

Ahlen; FBS; EG; Kochstudio

Für alle Betriebsinhaber*innen und deren Personal, die Lebensmittel herstellen oder in den Verkehr bringen, spielt das Infektionsschutzgesetz (IFSG) eine wichtige Rolle. Nach der Erstbelehrung, die durch das ortsansässige Gesundheitsamt erfolgt, ist eine Folgebelehrung nach IFSG alle zwei Jahre vorgeschrieben. Nach dem EU-Recht ist zudem eine jährliche Hygieneschulung nach HACCP (Gefahrenanalyse und kritische Kontrollpunkte) vorgesehen.
Mit der aktiven Teilnahme an dieser Folgebelehrung erfüllen Betriebsinhaber*innen die Sorgfaltspflicht gegenüber den lebensmittelüberwachenden Behörden.
Folgende gesetzlich geforderte Schulungsinhalte werden anhand von Beispielen aus der Berufspraxis unterwiesen:
– Hygiene in der Praxis (Betriebshygiene, Personalhygiene, Produkthygiene)
– Grundlagen der Lebensmittelmikrobiologie
– Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz

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Kursinformationen

Kursnummer

Z7141-020

Datum

Mo 30.06.2025

Uhrzeit

17:30 - 19:45 Uhr

Dauer

1 Termin

37,50€

12 vorrätig

Bei Mehrfachanmeldung ist eine Onlineermäßigung nicht möglich. Bitte bei Kursbeginn bei der Kursleitung melden.