FBS Ahlen

Unterhalt für Volljährige und Studenten*

Referent*in

Jan Rohac

Kategorie

Persönlichkeitsbildung

Kursort

Ahlen; FBS; OG; Kleines Forum

Jedes Kind hat rechtlichen Anspruch auf Unterhalt durch seine Eltern, solange es noch keine Berufsausbildung abgeschlossen hat. Im Bürgerlichen Gesetzbuch steht geschrieben: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren“ und dies hat so lange zu erfolgen, bis der Unterhaltsberechtigte in der Lage ist, sich selbst zu unterhalten.
Diese und weitere Fragen sind Inhalt des Abends:
Welche Volljährigen können Unterhalt beanspruchen?
Sind nur geradlinige Verwandte unterhaltsverpflichtet?
Welche Regelung gilt, wenn der Volljährigen einen eigenen Hausstand hat?
Ist die Unterhaltspflicht zeitlich begrenzt?
Wie müssen Volljährige ihren Unterhaltsanspruch geltend machen?
In seinem Vortrag erläutert der Anwalt mit dem Schwerpunkt Familienrecht den Anspruch auf Unterhalt durch die Eltern.

Zurück zur Übersicht

Kursinformationen

Kursnummer

Y7123-016

Datum

Di 24.09.2024

Uhrzeit

19:00 - 21:15 Uhr

Dauer

1 Termin

15,00€

20 vorrätig